Frauen verlassen immer früher nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen das Spital. Die Aufenthaltsdauer nach der Geburt im Krankenhaus ist in den letzten Jahren daher stetig gesunken. Heute gehen Frauen durchschnittlich am zweiten oder dritten Tag nach der Geburt heim. Mit Hausbesuchen nach der Geburt sorgen Hebammen dafür, dass Frauen und ihre Kinder zu Hause professionell betreut werden. Solche Hausbesuche im Wochenbett gehen perfekt auf die Bedürfnisse von frisch entbundenen Frauen und neugeborenen Kindern ein. Zu Hause bleiben zu können und dennoch betreut und beraten zu werden, ist in dieser Zeit genau das Richtige.
Die Hebamme kontrolliert die Rückbildung der Gebärmutter und die natürlichen Prozesse der körperlichen Umstellung nach der Geburt und sie hilft, diese zu unterstützen. Bei den regelmäßigen Wochenbettbesuchen untersucht die Hebamme immer auch das Neugeborene. Sie kontrolliert Gewicht, Temperatur, Verdauung und Entwicklung des Babys, beobachtet aber auch die Abheilung des Nabels und vieles mehr.
Hebammen unterstützen Frauen, die stillen wollen, darin und achten darauf, dass das Stillen gut beginnt. Wachstumsschübe, Muttermilchveränderungen, das Schlafverhalten – all diese Faktoren verändern das Stillen im Lauf der Zeit. Viele Frauen machen sich Sorgen, dass das Baby nicht genug Muttermilch bekommt, wobei dies nur sehr selten der Fall ist. Hebammen wissen, was normal ist und was nicht, und sie können den Müttern Sicherheit geben, die sich auf das Baby sowie auf die ganze Familie positiv auswirkt.
Frauen sind in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt nicht nur körperlich, sondern auch seelisch sehr offen, sensibel und schutzbedürftig. Das wird durch den hinzukommenden Schlafmangel noch verstärkt. Gerade diese Offenheit ist aber wichtig, damit die Frau sich ganz ungestört auf den neuen Menschen einstellen, ihn kennenlernen und seine „Sprache“ verstehen lernen kann.
Oft erlebt die Hebamme jedoch sehr beschäftigte Eltern, die Arztbesuche und Amtswege erledigen und auswärtige Gewichtskontrolle sowie Nahtentfernung nach Kaiserschnitten am Programm stehen haben. Oft sind die Eltern viel unterwegs und dadurch gestresst. Dabei kann all das auch die Hebamme bei ihren Hausbesuchen übernehmen.
Hebammen treffen in ihrer täglichen Praxis oft auf Mütter und Eltern, die unsicher sind. Das große Abenteuer Geburt verstellt in der Schwangerschaft oft den Blick auf die Zeit danach – umso überraschender tauchen dann die Fragen auf: Nach dem Glückstaumel, dem Hormoncocktail der ersten Tage, landen die Frauen in der Realität, in ihrem häuslichen Umfeld und sind oft voller Unsicherheit und Fragen, wie zum Beispiel: Warum tut das Stillen so weh? Schon eine kleine Korrektur bei der Anlegetechnik bringt Entspannung. Warum schreit mein Baby auch noch, wenn ich es schon gestillt habe? Hat es Blähungen? Bekommt es genug Milch? Was bedeutet der rote Fleck auf meiner Brust?
Wenn die Hebamme Mutter und Kind regelmäßig besucht, vor allem während der ersten Tage, bis das Stillen gut etabliert ist und die Gewichtszunahme des Kindes gut verläuft, dann ist die Wahrscheinlichkeit von Still- und Fütterungsproblemen deutlich geringer.
Was macht die Hebamme bei einer Wochenbettvisite?
- Stillberatung und Ernährungsberatung
- Kontrolle der Entwicklung und Gewichtskontrollen des Neugeborenen
- Nabelpflege
- Kontrolle der Haut, Neugeborenengelbsucht
- Durchführung von Prophylaxen (unter anderem Vitamin K)
- Blutabnahme für Stoffwechselscreening (PKU-Test)
- Anleitung bei der Säuglingspflege
- Kontrolle der Ausscheidung
- Kontrolle der Rückbildungsprozesse
- Kontrolle von Geburtsverletzungen, Nahtentfernung
- u.v.m.
Hebammen-Hausbesuche im Wochenbett zahlen die Krankenkassen, und zwar täglich einen Hausbesuch bis zum 5. Tag nach der Geburt (nach Kaiserschnitt sowie Mehrlingsgeburt bis zum 6. Tag) und bei Bedarf weitere sieben Hausbesuche bis zur 8. Woche.
Eine Hebamme für die Wochenbett-Betreuung sucht man am besten schon recht früh in der Schwangerschaft aus. Das ist besonders wichtig, wenn man eine Hebamme mit Kassenvertrag in Anspruch nehmen möchte. Eine gute Adresse für die Suche nach einer Hebamme ist die Webseite des Österreichischen Hebammengremiums: www.hebammen.at. Sie enthält eine Hebammen-Suchmaschine, bei der man im Umkreis des eigenen Wohnorts Hebammen nach bestimmten Leistungen (z. B. Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass, Geburtsvorbereitungskurs, Geburtsbegleitung, Wochenbett-Betreuung, Stillberatung, usw.) finden kann. Auch die Option „Hebamme mit Kassenvertrag“ kann gewählt werden.
Kassenhebammen, Wahlhebammen
Freiberuflich tätige Hebammen sind in ihrem durch das Hebammengesetz geregelten Arbeitsbereich selbstständig tätig. Die Frau braucht keine Überweisung eines Arztes oder einer Ärztin, um zu einer Hebamme zu gehen.
Hebammen sind die medizinischen Fachpersonen für die Physiologie – also den gesunden Verlauf – von Schwangerschaft, Geburt und dem ersten Lebensjahr mit dem Baby. So lange alles gesund verläuft, darf die Hebamme die Frau und das Baby lt. Hebammengesetz selbstständig betreuen. Nur wenn Komplikationen drohen, zieht sie einen Arzt/eine Ärztin hinzu.
Es gibt Hebammen mit Kassenvertrag, die direkt mit den Krankenkassen abrechnen, und Wahlhebammen.
Welche Hebammen-Leistungen zahlt die Krankenkasse?
In der Schwangerschaft:
Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass von der 18. bis zur 22. Schwangerschaftswoche
Bei geplanter Hausgeburt:
Acht Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. Schwangerschaftswoche
Bei geplanter ambulanter Geburt:
Zwei Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. Schwangerschaftswoche
Bei der Geburt:
Betreuung durch das Hebammenteam bei der Geburt im Krankenhaus,
Hebammenbetreuung bei der Geburt in der Hebammenpraxis und bei der Hausgeburt
Nach der Geburt:
Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
Sieben weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf
Aktuelle Kassentarife:
Hausbesuch: € 38,80
Ordination: € 27,70
Hebammen-Beratung von der 18. bis zur 22. Schwangerschaftswoche lt. Mutter-Kind-Pass: € 50,–
Erbringt eine Wahlhebamme eine Hebammenleistung, für die es einen Kassentarif gibt, dann kann die (werdende) Mutter die Honorarnote der Wahlhebamme bei der Kasse einreichen und diese erstattet 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs.
Für die Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass ist ein österreichweit für alle Hebammen gleiches Honorar vereinbart worden, das von den Krankenkassen zu 100 Prozent ersetzt wird – auch wenn die Beratung von einer Wahlhebamme durchgeführt wird.
Immer mehr Hebammen arbeiten (auch) selbstständig
Waren die meisten Hebammen vor 25 Jahren ausschließlich im Krankenhaus angestellt tätig, so sind diese jetzt die kleinste Gruppe. Die meisten Hebammen heutzutage kombinieren die Anstellung im Krankenhaus mit einer freiberuflichen Tätigkeit.
Hebammen betreuen die Frauen schon in der Schwangerschaft, während der Geburt und im ersten Jahr mit dem Säugling. Sie arbeiten auch in Kinderwunschzentren, in Primärversorgungseinheiten, in gynäkologischen Praxen und sind auch schon vor der Schwangerschaft kompetente Ansprechpersonen für Frauen.
Weitere Informationen zu Hebammen-Leistungen und Hebammen-Suchmaschine: hebammen.at
Ihr Österreichisches Hebammengremium.